Ein Verein kann als Bauherr auftreten, wenn er entweder Eigentümer des Baugrundstücks ist oder eine entsprechende Berechtigung für das Bauvorhaben besitzt. In solchen Fällen ist die Absicherung durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Diese Situation tritt häufig auf, wenn ein Verein seine Vereinstätigkeit ausbauen möchte, beispielsweise durch den Bau einer Vereinsimmobilie, einer Sportanlage oder ähnlichen Einrichtungen.
Als Bauherr trägt der Verein die volle Verantwortung für das Bauprojekt und ist somit auch den damit verbundenen Risiken ausgesetzt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den Verein vor Haftungsansprüchen Dritter schützt. Solche Ansprüche können aus verschiedenen Situationen resultieren, wie beispielsweise Unfällen auf der Baustelle oder Schäden, die durch die Bauarbeiten entstehen.
Es ist für Vereine wichtig, sich vor Beginn eines Bauprojekts mit den Details der Bauherrenhaftpflichtversicherung auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass die Versicherungspolice alle relevanten Risiken abdeckt. Da Vereine oft ehrenamtliche Mitglieder und freiwillige Helfer einsetzen, sollten sie zusätzlich prüfen, inwieweit diese Personen im Rahmen der Versicherung mitversichert sind. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um alle Beteiligten und das Bauvorhaben umfassend abzusichern.
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