Der Bauherr haftet üblicherweise für Schäden am Nachbargrundstück während der Bauphase, wobei die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein entscheidendes Mittel zum Schutz vor den finanziellen Konsequenzen dieser Haftung darstellt. Diese Versicherung deckt Schadensersatzforderungen ab, die entstehen, wenn beispielsweise durch die Bauarbeiten ein Schaden am benachbarten Grundstück verursacht wird. Es ist jedoch auch möglich, dass der beauftragte Architekt oder Bauunternehmer haftbar gemacht werden kann, wenn sie für den Schaden verantwortlich sind.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Wiederherstellung oder Entschädigung bei Beschädigungen der Bausubstanz bis hin zu Beeinträchtigungen der Gartenanlage, sofern der Schaden in den Deckungsbereich der Police fällt.
Für den Bauherrn ist es daher wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Versicherung alle relevanten Risiken des Bauprojekts abdeckt.