Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet zwar umfassenden Schutz während der Bauphase, aber es gibt bestimmte Situationen, in denen sie nicht zahlt. Hier ist eine Auflistung dieser Fälle:
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Vorsatz: Wenn der Bauherr absichtlich einen Schaden verursacht, übernimmt die Versicherung keine Kosten.
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Normale Abnutzung/Mangelnde Wartung: Schäden, die durch alltäglichen Gebrauch oder Vernachlässigung der Pflege entstehen, sind nicht abgedeckt.
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Vertragsstrafen: Strafzahlungen aufgrund nicht eingehaltener Vertragsbedingungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
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Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Erdbeben: Diese Art von Schäden wird in der Regel von der Versicherung nicht übernommen.
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Schäden durch Dritte: Wenn Schäden absichtlich durch Personen verursacht werden, die der Bauherr beauftragt hat, sind diese Schäden nicht versichert.
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Illegale Aktivitäten: Schäden, die durch ungesetzliche Handlungen auf der Baustelle entstehen, sind ausgeschlossen.
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Schäden durch Veränderungen der Grundwasserverhältnisse, Überschwemmungen und Erschütterungen: Diese spezifischen Ursachen sind nicht versichert.
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Schäden durch Fahrzeuge: Schäden, die durch den Einsatz von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen.
Wichtig ist, die spezifischen Bedingungen der eigenen Bauherrenhaftpflichtversicherung genau zu kennen, da jede Police unterschiedliche Regelungen und Ausschlüsse haben kann.
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