Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt eine breite Palette von Schäden ab, die während der Bauphase auftreten können. Hier ist eine erweiterte Auflistung der Schadenfälle, die üblicherweise abgedeckt werden:
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Personenschäden: Dies umfasst Verletzungen von Personen, die auf der Baustelle oder in deren unmittelbarer Umgebung auftreten können.
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Sachschäden: Schäden an Eigentum Dritter, wie zum Beispiel Beschädigungen an benachbarten Gebäuden oder Fahrzeugen.
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Vermögensschäden: Finanzielle Verluste, die indirekt durch die Bauarbeiten entstehen, wie Nutzungsausfall von Nachbargrundstücken.
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Rechtsschutz: Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, die sich aus Schadensfällen ergeben.
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Umweltschäden: Schäden durch Umwelteinflüsse, die von der Baustelle ausgehen, einschließlich Boden- und Gewässerverunreinigungen.
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Schäden durch Fehler oder Unachtsamkeit beauftragter Unternehmen und Handwerker: Diese Kategorie deckt Schäden ab, die durch Fehler oder Nachlässigkeit der auf der Baustelle tätigen Firmen und Handwerker entstehen. Trotz der Beauftragung dieser Unternehmen bleibt der Bauherr letztendlich für die gesamte Baustelle verantwortlich, weshalb dieser Versicherungsschutz besonders wichtig ist.
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