Ja. Die Neodigital Tierkrankenversicherung (Tarif NEO L 2021) übernimmt veterinärmedizinisch notwendige Kosten auch in einer Tierklinik, einschließlich der stationären Unterbringung nach einer Operation. Bei einem belegten Notfall – dazu zählen Unfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen und starke Schmerzen – erstattet Neodigital die Tierarztvergütung bis zum 4-fachen GOT-Satz sowie die Notdienstgebühr nach der GOT. Grundsätzlich werden 80 % der versicherten Kosten übernommen (optional 100 % bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres des Tieres).
Behandlung in der Tierklinik
Der Versicherungsschutz unterscheidet nicht grundsätzlich zwischen Tierarztpraxis und Tierklinik. Mitversichert sind laut Bedingungen:
- Ambulante und stationäre Behandlungen sowie die Diagnostik (z. B. Röntgen, EKG, Blutproben) in Zusammenhang damit (A1-4.2).
- Bei Operationen die veterinärmedizinisch notwendige Unterbringung in einer Klinik nach der Operation – bis zum 5. bzw. (mit Klausel) 15. Kalendertag nach der letzten Operation.
- Vor- und Nachbehandlungen rund um die OP, etwa notwendige Arzneimittel.
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung kann Neodigital die Leistungen – sofern vereinbart – direkt mit dem Tierarzt bzw. der Tierklinik abrechnen. Das sollten Sie vorab mit der Klinik klären.
Tiernotdienst / Notfallbehandlung
Ein Notfall umfasst nach den Bedingungen Unfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen sowie starke Schmerzen des Tieres. Bei einem durch den Tierarzt belegten Notfall gilt:
- Erstattung der Tierarztvergütung bis zum 4-fachen GOT-Satz (statt regulär bis zum 2-fachen Satz; im Tarif NEO L ist der GOT-Satz per Klausel ohnehin auf das 4-Fache erweitert).
- Übernahme der Notdienstgebühr nach der GOT.
- Im Notfall werden auch Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren übernommen (ansonsten ausgeschlossen).
Das Vorliegen eines Notfalls muss vom Tierarzt bestätigt werden.
Was Sie beachten sollten
- Erstattungssatz: grundsätzlich 80 % der versicherten Kosten; optional 100 % bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres des Tieres.
- Grenzen: Es gelten die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstleistung und ggf. Leistungsgrenzen je Operation/Behandlung.
- Wartezeit: allgemein 3 Monate, im Tarif NEO L per Klausel auf 30 Tage verkürzt; bei lebensbedrohlichen Fällen und OPs nach Unfall entfällt die Wartezeit.
- Telemedizin: Bei Telediagnostik/-therapie über einen vermittelten Tierarzt wird keine Notdienstgebühr übernommen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Bedingungen Tierkrankenversicherung NEO L 2021 (TKV_NEO_L_2021)