Ja. In der Neodigital Tierkrankenversicherung (Bedingungen NEO L 2021) gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Tierärzte – Sie können Ihren Tierarzt oder Ihre Tierklinik grundsätzlich frei wählen. Erstattet wird die tierärztliche Vergütung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Lediglich bei der mitversicherten Telemedizin ist vorgesehen, dass die Tele-Diagnostik/-Therapie über einen vom Dienstleister der Neodigital vermittelten Tierarzt erfolgt.
Was gilt zur Tierarztwahl konkret?
- Freie Arztwahl: Die Bedingungen enthalten keine Vorgabe, welchen Tierarzt oder welche Tierklinik Sie aufsuchen müssen. Erstattet werden veterinärmedizinisch notwendige Behandlungen Ihres versicherten Tieres.
- Erstattungsgrundlage GOT: Die Vergütung des Tierarztes wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet – je nach Tarif/Klausel bis zum 2-fachen bzw. bis zum 4-fachen GOT-Satz, in belegten Notfällen bis zum 4-fachen Satz plus Notdienstgebühr.
- Behandlung im Ausland: Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz (je nach Klausel bis zu 3 bzw. 12 Monate ab Ausreise). Die Erstattung ist dabei auf die in Deutschland geltende GOT begrenzt.
Direktabrechnung mit Tierarzt/Klinik
Sofern vereinbart, rechnet die Neodigital auf Ihre ausdrückliche Anweisung die vom Tierarzt bzw. der Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab und zahlt den erstattungsfähigen Betrag unmittelbar an die Praxis/Klinik. Laut Bedingungen sollten Sie dies vorab mit dem Tierarzt bzw. der Tierklinik klären.
Ausnahme Telemedizin
Für die mitversicherte Telemedizin (Tele-Diagnostik und -Therapie) gilt eine Besonderheit: Die Kosten werden übernommen, sofern die Leistung durch einen von unserem Dienstleister vermittelten Tierarzt durchgeführt wird. Bei Telediagnostik/-therapie erfolgt keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT. Für die normale Behandlung vor Ort besteht diese Einschränkung nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Bedingungen Tierkrankenversicherung NEO L 2021