Die Neodigital Tierkrankenversicherung schließt nur solche chronischen Erkrankungen aus, die bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes nachweislich vorhanden waren – dafür ist eine tierärztliche Bescheinigung der Nachweis (A1-6.1). Chronische Erkrankungen, die erst nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit erstmals auftreten, sind dagegen grundsätzlich mitversichert; die Erstattung erfolgt im Rahmen der Heilbehandlung bzw. Operation. Erstattet werden je nach Vereinbarung 80 % (bzw. 100 % bis zum 4. Lebensjahr) der versicherten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme/Jahreshöchstleistung (Stand: Oktober 2026).
Was ist ausgeschlossen – und was nicht
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung nachweislich vorlag:
- Nicht versichert: Behandlung chronischer Erkrankungen sowie Eingriffe aufgrund von angeborenen, genetischen oder unfallbedingten Fehlentwicklungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits nachweislich vorhanden waren. Nachweis ist eine tierärztliche Bescheinigung. Der Ausschluss gilt auch für alle damit ursächlich zusammenhängenden Folgebehandlungen (A1-6.1).
- Versichert: Erkrankungen, die erst nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit neu auftreten – auch wenn sie chronisch verlaufen oder dauerhafte Behandlungen erfordern.
Wie Dauerbehandlungen erstattet werden
Bei einer versicherten Heilbehandlung ersetzt der Versicherer die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Diagnostik (z. B. Röntgen, EKG, Blutproben) sowie vom Tierarzt verordnete Medikamente, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel (A1-4.2).
- Der Versicherungsfall der Heilbehandlung endet erst, wenn nach dem Befund keine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit mehr nötig ist – laufende Behandlungen bleiben also gedeckt.
- Kostenübernahme: grundsätzlich 80 %, soweit vereinbart 100 % bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres (A1-5.3).
- Die Leistung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme bzw. Jahreshöchstleistung; die genauen Grenzen stehen im Versicherungsschein.
Wichtige Grenzen und Wartezeiten
Beachten Sie zusätzlich:
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, nach der NEO-Klausel 30 Tage; für lebensbedrohliche Fälle und Unfall-Operationen gilt keine Wartezeit (A1-3.1, A1-3.1-01NEO).
- Für bestimmte spezielle Erkrankungen des Hundes (z. B. HD, ED, Patellaluxation) gelten besondere Wartezeiten von 6 bzw. 18 Monaten; hierfür ist die Leistung je Erkrankung während der gesamten Vertragslaufzeit auf einen einzigen Versicherungsfall begrenzt (A1-4.1-02.1NEO).
- Hinweis: Die Tier-OP-Versicherung (Abschnitt A4) deckt keine reinen Heilbehandlungen ab. Dauerbehandlungen ohne Operation sind nur in der Tierkrankenvollversicherung über die Heilbehandlung (A1-4.2) versichert.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Bedingungen Tierkrankenversicherung NEO L 2021 (AVB Tierkrankenversicherung)