Ja. In der HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort (Stand Februar 2026) haben Sie die freie Tierarztwahl – das gilt ausdrücklich auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken. Erstattet werden die Tierarztkosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum 3-fachen Gebührensatz. Die HanseMerkur behält sich allerdings vor, einzelne Praxen auszuschließen oder Sie bei begründeten Zweifeln an der fachlichen Qualifikation an einen anderen Tierarzt zu verweisen.
Was die freie Tierarztwahl konkret bedeutet
- Freie Wahl: Sie können Ihren Tierarzt selbst auswählen – einschließlich Fach-Tierärzten und Fach-Tierkliniken.
- Voraussetzung: Die notwendige Maßnahme muss von einem am Behandlungsort zugelassenen Tierarzt empfohlen und durchgeführt werden.
- Weltweiter Schutz: Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags, nach Ablauf der Wartezeit, weltweit und rund um die Uhr.
Wie viel wird erstattet?
Die HanseMerkur erstattet die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung – und zwar bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. Auch Kosten für Telemedizin sind eingeschlossen, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird.
Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sowie Zeitgebühren sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Einschränkungen seitens der HanseMerkur
Trotz der freien Tierarztwahl gelten laut Bedingungen zwei Einschränkungen:
- Die HanseMerkur kann im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung des versicherten Tiers ausschließen.
- Sie hat das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort (Februar 2026)