Die HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Die genaue ordentliche Kündigungsfrist ist in den vorliegenden Versicherungsbedingungen (§ 11 „Laufzeit und Kündigung des Vertrags") nicht vollständig im Wortlaut enthalten. Zusätzlich besteht bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Kundeninformation Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026; HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort (§ 11)