Ja. Die HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort (Stand Februar 2026) bietet freie Tierarztwahl – ausdrücklich auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch bei Notfällen und im tierärztlichen Notdienst. Erstattet werden die Tierarztkosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Freie Tierarztwahl inklusive Klinik
Laut den Versicherungsbedingungen haben Sie freie Tierarztwahl. Diese gilt ausdrücklich auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken (§ 1 Abs. 11). Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem am Behandlungsort zugelassenen Tierarzt empfohlen und durchgeführt wird.
Die HanseMerkur kann sich im Einzelfall vorbehalten, einzelne Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung auszuschließen oder Sie bei berechtigten Zweifeln an der fachlichen Qualifikation an einen anderen Tierarzt zu verweisen.
Schutz rund um die Uhr – auch im Notdienst
Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Tier während der Wirksamkeit des Vertrags, nach Ablauf der Wartezeit, weltweit und rund um die Uhr (§ 1 Abs. 6). Damit sind auch Behandlungen im tierärztlichen Notdienst oder in einer Notfallklinik grundsätzlich abgedeckt.
Hinweis zur Wartezeit: Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat ab Versicherungsbeginn. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (§ 1 Abs. 28–29).
Was erstattet wird und wo die Grenzen liegen
- Erstattungshöhe: Tierarztvergütungen nach der GOT in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes (§ 1 Abs. 12).
- Klinikeigene Gebührenordnungen und andere Vergütungssysteme sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig (§ 1 Abs. 13).
- Stationäre Unterbringung: im Rahmen Allgemeiner Behandlungen versichert; nach einer Operation bis längstens zum 15. Kalendertag nach der OP (§ 1 Abs. 16, 19).
- Jahreshöchstentschädigung: grundsätzlich 2.500 EUR pro Versicherungsjahr, soweit keine abweichenden Höchstbeträge vereinbart sind (§ 1 Abs. 33).
Ambulante und stationäre Operationen sowie Heilbehandlungen sind jeweils versichert.
So reichen Sie die Rechnung ein
Über eine bevorstehende Maßnahme müssen Sie die HanseMerkur nicht vorab informieren. Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung per E-Mail, über den Rechnungsupload auf der Website, per App oder per Post ein. Für jedes versicherte Tier ist eine separate Rechnung mit der jeweiligen Versicherungsscheinnummer nötig; der Tiername auf der Rechnung muss mit dem im Versicherungsschein übereinstimmen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026; HanseMerkur, offizielle Website