Ja. Die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG räumt Ihnen bei einer Beitragserhöhung gemäß den Versicherungsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Das ergibt sich aus der Kundeninformation zur Tier-Krankenversicherung Komfort (Februar 2026), wonach die bereitgestellten Beitragsinformationen nur bis zu einer eventuellen Beitragsanpassung gelten und Sie bei einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen können. Die genauen Modalitäten (Frist, Form) regelt § 7 (Beitragsanpassung) der Versicherungsbedingungen; die vollständige Formulierung dazu liegt in den vorliegenden Auszügen nicht im Wortlaut vor.
Was in den Bedingungen steht
In der Kundeninformation zur HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort (Stand Februar 2026) heißt es unter „Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen": Die Informationen sind hinsichtlich der Beiträge bis zu einer eventuellen Beitragsanpassung gemäß der Versicherungsbedingungen gültig. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die inhaltliche Grundlage dafür bildet laut Inhaltsverzeichnis § 7 „Beitragsanpassung" der Versicherungsbedingungen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Kündigungsrechts (z. B. Kündigungsfrist und Zeitpunkt) ist in den hier vorliegenden Auszügen nicht im Volltext enthalten.
Weitere Kündigungsmöglichkeiten
- Ordentliche Kündigung: Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
- Widerruf bei Vertragsschluss: Unabhängig von einer Beitragserhöhung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
- Bei Vertragsänderung nach Anzeigepflichtverletzung: Erhöht sich der Beitrag durch eine Vertragsänderung um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen.
So erreichen Sie die HanseMerkur
Eine Kündigung oder Rückfrage richten Sie an die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg. Telefon: 040 4119-0. Die genaue Frist und Form Ihres außerordentlichen Kündigungsrechts bei Beitragserhöhung sollten Sie der aktuellen Mitteilung des Versicherers sowie § 7 der Versicherungsbedingungen entnehmen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Kundeninformation Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026; HanseMerkur, Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung Komfort (§ 7 Beitragsanpassung, § 11 Laufzeit und Kündigung)