Eine konkrete Bearbeitungs- oder Auszahlungsfrist für die Erstattung nennen die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort (Februar 2026) nicht. Geregelt ist dort nur, dass Sie die Tierarztrechnung nach der Behandlung einreichen – per E-Mail, über den Rechnungsupload auf der Website, per Post oder über die HanseMerkur-App. Eine Vorab-Information über eine geplante Behandlung ist nicht nötig. Für eine verbindliche Aussage zur Dauer der Auszahlung wenden Sie sich bitte direkt an die HanseMerkur.
So reichen Sie Ihre Rechnung ein
Laut Kundeninformation müssen Sie die HanseMerkur über eine bevorstehende Maßnahme nicht informieren. Sobald Ihr Tier versorgt wurde, reichen Sie die Rechnung ein. Möglich sind laut Bedingungen folgende Wege:
- per E-Mail an hma-schaden@hansemerkur.de
- per Rechnungsupload über die Website www.hansemerkur.de
- per Post
- über die HanseMerkur-App, sofern Sie dort registriert sind
Für Rückfragen gibt es die Schadenhotline 040 4119-7000.
Worauf Sie beim Einreichen achten sollten
Damit die Bearbeitung reibungslos läuft, nennen die Bedingungen mehrere Hinweise:
- Reichen Sie ausschließlich die Rechnung ein, keine zusätzlichen Kassenzettel oder Quittungsbelege.
- Prüfen Sie vor dem Einreichen, ob die Rechnung vollständig und gut lesbar in ausreichender Qualität vorliegt.
- Reichen Sie alle Seiten – inklusive Vorder- und Rückseiten – in korrekter Reihenfolge ein.
- Rechnungsempfänger und alle Rechnungspositionen müssen vollständig sichtbar sein.
- Für jedes versicherte Tier ist eine separate Rechnung mit der jeweiligen Versicherungsscheinnummer nötig.
- Der Name des Tiers auf der Rechnung muss mit dem Namen auf dem Versicherungsschein übereinstimmen.
Vollständige und gut lesbare Unterlagen können Rückfragen vermeiden und die Bearbeitung beschleunigen.
Was die Bedingungen zur Dauer sagen
Die vorliegenden Versicherungsbedingungen regeln die Fälligkeit der Leistung nicht mit einer festen Tages- oder Wochenfrist. Es heißt lediglich, dass sich Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung aus den Bedingungen und dem Antrag ergeben. Eine ausdrückliche Bearbeitungsfrist für die Rechnungserstattung liegt in den Quellen nicht vor.
Eine 30-Tage-Frist ist in den Bedingungen nur im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach einem Widerruf genannt – nicht für die reguläre Rechnungserstattung im Leistungsfall.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de)