In den vorliegenden Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Tier-Krankenversicherung Komfort (Stand Februar 2026) sind keine Rasseausschlüsse genannt – versicherbar sind grundsätzlich Hunde und Katzen, die im Versicherungsschein beschrieben werden. Ob und wie stark der Beitrag von der Hunderasse abhängt, ergibt sich aus den Bedingungen nicht im Detail; die Beitragshöhe wird individuell im Antrag und im Versicherungsschein festgelegt. Verbindliche Aussagen zu rassebezogenen Zuschlägen oder einzelnen ausgeschlossenen Rassen liegen in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Was die Bedingungen zur Versicherbarkeit sagen
Laut den Versicherungsbedingungen bietet die HanseMerkur Versicherungsschutz für Ihren Hund oder Ihre Katze. Das versicherte Tier wird im Versicherungsschein mit mindestens Name, Tierart, Tierrasse, Geschlecht und Geburtsdatum beschrieben; bei Hunden ist eine Kennzeichnung mit Mikrochip verpflichtend.
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Tiers muss in Deutschland liegen.
- Halter muss der Versicherungsnehmer selbst, der Ehe-/Lebenspartner oder ein Kind in häuslicher Gemeinschaft sein.
Eine Liste ausgeschlossener Hunderassen oder ein genereller Rasseausschluss ist in den vorliegenden Bedingungen (Komfort, Februar 2026) nicht aufgeführt.
Wie der Beitrag zustande kommt
Die Beitragshöhe wird im Antrag und im Versicherungsschein angegeben. Welche konkreten Faktoren (z. B. Rasse, Alter, gewählte Selbstbeteiligung) in welchem Umfang in die Berechnung einfließen, geht aus den vorliegenden Bedingungen nicht im Detail hervor.
Da im Versicherungsschein ausdrücklich die Tierrasse erfasst wird, kann die Rasse grundsätzlich ein Kriterium der Beitragsberechnung sein – eine ausdrückliche Regelung zu rassebezogenen Zuschlägen enthalten die hier vorliegenden Quellen jedoch nicht. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie ein konkretes Angebot bzw. den Beitragsrechner der HanseMerkur nutzen.
Wichtig: vorvertragliche Anzeigepflicht
Unabhängig von der Rasse gilt: Sie müssen die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Werden gefahrerhebliche Umstände nicht korrekt angegeben, kann die HanseMerkur je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder die Bedingungen anpassen (§ 19 VVG). Auch eine geänderte Chipnummer ist mitzuteilen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort (Februar 2026); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de)