Sobald Ihr Tier tierärztlich versorgt wurde, reichen Sie die Rechnung bei der HanseMerkur ein – per E-Mail (hma-schaden@hansemerkur.de), per Rechnungsupload über die Website (www.hansemerkur.de), per Post oder über die HanseMerkur-App (sofern registriert). Eine vorherige Ankündigung der Behandlung ist nicht nötig. Für jedes versicherte Tier muss eine separate Rechnung mit der jeweiligen Versicherungsscheinnummer eingereicht werden (HanseMerkur, Bedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026).
So reichen Sie die Rechnung ein
Über eine bevorstehende Maßnahme müssen Sie die HanseMerkur nicht informieren – die Gesundheit des Tiers hat Vorrang. Erst nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung ein. Dafür stehen folgende Wege zur Verfügung:
- E-Mail: hma-schaden@hansemerkur.de
- Rechnungsupload über die Website: www.hansemerkur.de
- Post
- HanseMerkur-App, sofern Sie sich dort registriert haben
Schadenhotline bei Rückfragen: 040 4119-7000 (HanseMerkur, Bedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026).
Das sollten Sie beim Einreichen beachten
- Reichen Sie ausschließlich die Rechnung ein – ohne zusätzliche Kassenzettel, Quittungsbelege o. Ä.
- Prüfen Sie vor dem Einreichen, ob die Rechnung vollständig und gut lesbar sowie in ausreichender Qualität/Auflösung vorliegt.
- Reichen Sie alle Seiten – einschließlich möglicher Vorder- und Rückseiten – in der korrekten Reihenfolge ein.
- Achten Sie darauf, dass Rechnungsempfänger und alle Rechnungspositionen vollständig sichtbar und nicht verdeckt sind.
- Für jedes versicherte Tier ist eine separate Rechnung mit Angabe der jeweiligen Versicherungsscheinnummer einzureichen.
- Der auf der Rechnung angegebene Name des Tiers muss mit dem Namen auf dem Versicherungsschein übereinstimmen.
(HanseMerkur, Bedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Tier-Krankenversicherung Komfort, Februar 2026; HanseMerkur, offizielle Website (www.hansemerkur.de)