Zur Kündigung der Uelzener Pferdekrankenversicherung senden Sie der Uelzener eine Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail an info@uelzener.de). Konkrete Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sind in den uns vorliegenden Quellen nicht mit belastbaren Zahlen belegt – maßgeblich sind hier Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen (BKVP). Zusätzlich gilt: Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder es verstirbt, müssen Sie die Uelzener ebenfalls in Textform informieren.
So gehen Sie bei der Kündigung vor
- Textform nutzen: Die Uelzener verlangt Mitteilungen rund um den Vertrag (z. B. bei Abgabe oder Tod des Pferdes) in Textform. Eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail ist daher der sichere Weg.
- Kontaktdaten: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen; Tel. 0581 8070-0; E-Mail info@uelzener.de; www.uelzener.de.
- Vertragsdaten angeben: Nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre Versicherungsscheinnummer und den gewünschten Beendigungstermin, damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.
Welche Frist gilt?
Zur konkreten Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit der Uelzener Pferdekrankenversicherung liegen in den geprüften Quellen keine belastbaren Zahlen vor. Verbindliche Angaben dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen (BKVP) der Uelzener.
Im Zweifel klären Sie die für Ihren Vertrag geltende Frist direkt mit der Uelzener über die Infoline 0581 8070-0 oder per E-Mail an info@uelzener.de.
Automatische Meldepflicht bei Abgabe oder Tod des Pferdes
Unabhängig von einer regulären Kündigung gilt laut Uelzener: Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie die Uelzener bitte in Textform. In diesen Fällen endet bzw. ändert sich die Versicherbarkeit des Pferdes.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Pferde-OP-/-Kranken-/-Kolik-/Herden-OP-Versicherung; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de) und Kundenservice-Portal