Zu einem konkreten Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall bei der Uelzener Pferde-Krankenversicherung liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor. Generell ist ein Sonderkündigungsrecht nach einem Leistungsfall in der Versicherungsbranche üblich und meist in den Versicherungsbedingungen geregelt – für verbindliche Fristen und Voraussetzungen sind bei der Uelzener die Versicherungsbedingungen (BKVP) und der Versicherungsschein maßgeblich. Wenden Sie sich für eine rechtssichere Auskunft direkt an die Uelzener unter 0581 8070-0 oder info@uelzener.de.
Was die Quellen hergeben – und was nicht
Die vorliegende Leistungsübersicht und die offiziellen Uelzener-Seiten enthalten keine ausdrücklichen Angaben zu einem Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall, zu Kündigungsfristen oder zur Vertragslaufzeit. Verbindliche Informationen dazu finden Sie ausschließlich in den Versicherungsbedingungen (BKVP) und in Ihrem Versicherungsschein.
- Die Leistungsübersicht beschreibt Umfang, Erstattungshöhen, Selbstbeteiligung und Wartezeiten – jedoch keine Kündigungsregelungen.
- Zur Vertragsbeendigung weist die Uelzener lediglich darauf hin: Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie die Uelzener bitte in Textform.
So gehen Sie konkret vor
- Bedingungen prüfen: Sehen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen (BKVP) und im Versicherungsschein nach, ob und unter welchen Fristen ein Sonderkündigungsrecht nach einem Leistungsfall besteht.
- Uelzener kontaktieren: Für eine verbindliche Auskunft Infoline 0581 8070-0 oder info@uelzener.de.
- Schriftform wahren: Eine etwaige Kündigung sollte in Textform erfolgen und die relevanten Fristen einhalten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Pferde-OP-/-Kranken-/-Kolik-/Herden-OP-Versicherung; Uelzener, offizielle Website uelzener.de; Uelzener Kundenservice-Portal