Versicherungsfähig sind bei der Uelzener grundsätzlich alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats (Angabe Uelzener Kundenservice-Portal). Ob im Einzelfall eine tierärztliche Untersuchung verlangt wird, geht aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig hervor und kann je nach Pferd und Tarif unterschiedlich sein. Wichtig ist jedoch: Das Pferd muss bei Abschluss gesund sein, denn bereits bestehende Krankheiten und Mängel sowie deren Folgen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Kosten einer Aufnahmeuntersuchung übernimmt die Versicherung selbst nicht (Uelzener Kundenservice-Portal).
Gesundheit des Pferdes als Voraussetzung
Entscheidend für die Aufnahme ist der Gesundheitszustand des Pferdes:
- Versicherungsfähig sind alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats, soweit nicht anders vereinbart (Uelzener Kundenservice-Portal).
- Nicht versichert sind Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten (Uelzener Kundenservice-Portal).
- Ebenso ausgeschlossen sind angeborene Fehlentwicklungen und deren Folgen.
Das Pferd muss also bei Vertragsabschluss gesund sein, damit später eintretende Erkrankungen und Unfälle abgesichert sind.
Wartezeiten statt vollständiger Prüfung
Um auszuschließen, dass ein bereits krankes Pferd versichert wird, arbeiten Pferdeversicherer mit Wartezeiten. Bei der Uelzener gelten laut Leistungsübersicht:
- 5 Tage Wartezeit für Kolik und Unfälle,
- 2 Monate allgemeine Wartezeit,
- 1 Jahr Wartezeit für besondere Operationen bzw. in der Krankenversicherung auch für besondere Erkrankungen.
In dieser Zeit auftretende Erkrankungen sind vom Schutz ausgenommen. Finanztest weist darauf hin, dass es bei Pferde-OP-/Krankenpolicen grundsätzlich überall eine Wartezeit gibt, „um auszuschließen, dass das versicherte Pferd schon krank ist“ (Finanztest 2/2016).
Untersuchungskosten trägt nicht die Versicherung
Falls eine Untersuchung im Rahmen des Abschlusses erforderlich ist, zählt sie nicht zum Leistungsumfang. Laut Uelzener Kundenservice-Portal sind von der Erstattung ausgeschlossen:
- die Aufnahmeuntersuchung und die Kennzeichnung eines versicherten Pferdes,
- die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten,
- tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen.
Verbindlich sind die konkreten Angaben zur Antragstellung und zu etwaigen Gesundheitsprüfungen über den Online-Rechner, das Tarifblatt und die Versicherungsbedingungen auf uelzener.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Pferde-OP-/-Kranken-/-Kolik-/Herden-OP-Versicherung; Uelzener, offizielle Website uelzener.de und Kundenservice-Portal; Finanztest 2/2016, Pferde-OP-Versicherungen