Die Uelzener Pferde-Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Erkrankung oder Unfall – also auch bei Erkrankungen wie Hufrehe oder Arthrose, sofern die Erkrankung nach Vertragsabschluss und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist (Quelle: uelzener.de / Kundenservice-Portal). Nicht gezahlt wird für Mängel und Krankheiten, die bei Vertragsabschluss bereits bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, sowie für Folgen angeborener Fehlentwicklungen. Eine spezielle Leistungsobergrenze für „chronische“ Erkrankungen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt; maßgeblich sind die gewählte Jahreshöchstentschädigung (15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €) und die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was versichert ist
Die Pferde-Krankenversicherung ist der umfassendste Gesundheitstarif der Uelzener; die Leistungen der OP-Versicherung sind darin enthalten (Quelle: uelzener.de).
- Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Erkrankung oder Unfall, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind
- Ambulante und stationäre Behandlungen einschließlich Diagnostik (u.a. Ultraschall, Röntgen, MRT)
- Alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Operationen unabhängig vom GOT-Satz, bis zu 100 % Kostenübernahme
- Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial
- Vorsorgepauschale für vorbeugende Behandlungen in Höhe von 500 € pro Versicherungsjahr
Chronische Erkrankungen wie Hufrehe oder Arthrose sind nicht ausdrücklich in einer Positiv- oder Ausschlussliste genannt. Entscheidend ist, dass es sich um eine veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung handelt und die Erkrankung erst nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit aufgetreten ist (Quelle: uelzener.de / Kundenservice-Portal).
Wichtige Ausschlüsse
Laut offiziellem Uelzener Kundenservice-Portal sind u.a. nicht versichert:
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss bereits bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Behandlung von Endo- und Ektoparasiten
- Physiotherapeutische Behandlungen (z.B. Laufband, Aquatrainer)
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlung durch Nichttierärzte
Gerade bei Hufrehe ist zu beachten: orthopädischer Hufbeschlag und Physiotherapie sind ausgeschlossen, auch wenn die tierärztliche Behandlung selbst versichert ist.
Wartezeiten
Erkrankungen, die vor Ablauf der Wartezeit auftreten, sind nicht versichert. Laut Leistungsübersicht gelten (nach bedingungsgemäßer Wartezeit):
- Wartezeit für Kolik und Unfälle: 5 Tage
- Allgemeine Wartezeit: 2 Monate
- Wartezeit für besondere Operationen und (in der Krankenversicherung auch) besondere Erkrankungen: 1 Jahr
Für bestimmte Erkrankungen/Operationen kann also eine einjährige Wartezeit gelten. Die genaue Zuordnung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen (Quelle: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte).
Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung
- Jahreshöchstentschädigung wählbar: 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 € pro Versicherungsjahr
- Selbstbeteiligung wählbar: ohne, 500 € oder 1.000 € pro Versicherungsjahr
- Bei den Zusatz-Bausteinen (z.B. Reha-Baustein) gilt eine Erstattung von maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr und eine feste Selbstbeteiligung von 20 % pro eingereichter Rechnung
- Beitragsdynamik: jährliche Beitragsanpassung aufgrund des Alters in Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag
Quelle: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte. Auf uelzener.de wird für die Krankenversicherung mit „100% Kostenübernahme“ und „ohne Jahreslimit“ geworben – die genauen Werte ergeben sich aus dem Versicherungsschein und den Bedingungen (BKVP).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Pferde-OP-/-Kranken-/-Kolik-/Herden-OP-Versicherung; Uelzener, offizielle Website uelzener.de (Pferde-Krankenversicherung); Uelzener, Kundenservice-Portal (Leistungen und Ausschlüsse)