Ja. Bei der Uelzener Pferde-Krankenversicherung sind versicherungsfähig – soweit nicht anders vereinbart – alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats (Uelzener Kundenservice-Portal). In der Leistungsübersicht wird für die Kranken- und OP-Versicherung zudem ein Aufnahmealter „ab dem ersten Lebenstag“ genannt. Zum konkreten Versicherungsschutz für ein tragendes Mutterpferd gibt es in den vorliegenden Unterlagen keine ausdrückliche Aussage; verbindlich sind der Online-Rechner und die Versicherungsbedingungen auf uelzener.de.
Ab welchem Alter ist ein Fohlen versicherbar?
Die Angaben in den vorliegenden Uelzener-Quellen unterscheiden sich leicht:
- Kundenservice-Portal: Versicherungsfähig sind – soweit nicht anders vereinbart – alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats.
- Leistungsübersicht (Pferde-Produkte): Für die Pferde-OP- und die Pferde-Krankenversicherung ist ein Aufnahmealter „ab dem ersten Lebenstag“ angegeben.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Tier bei Vertragsabschluss gesund ist. Für den maßgeblichen Wert zum frühestmöglichen Aufnahmealter sind das Tarifblatt und die Versicherungsbedingungen auf uelzener.de entscheidend.
Was gilt beim tragenden Mutterpferd?
Zur Versicherbarkeit eines tragenden Stute/Mutterpferds liegen in den vorliegenden Quellen keine ausdrücklichen Angaben vor. Ein gesundes Pferd ist grundsätzlich versicherungsfähig; einschränkend ist aber zu beachten, dass die Uelzener laut Kundenservice-Portal bestimmte geburtsbezogene Leistungen ausschließt.
- Nicht versichert sind laut Portal physiologisch (normal) ablaufende Geburten sowie Kastration und Sterilisation.
- Ebenfalls ausgeschlossen: angeborene Fehlentwicklungen und deren Folgen sowie Krankheiten, die bei Abschluss bereits bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten.
Ob und zu welchen Bedingungen eine tragende Stute aufgenommen wird, sollte vor Abschluss direkt mit der Uelzener geklärt werden (Infoline 0581 8070-0).
Wartezeiten beim Neuabschluss
Auch bei jungen Pferden greift der Schutz nicht sofort. Laut Leistungsübersicht gelten in der Pferde-Krankenversicherung:
- 5 Tage Wartezeit für Kolik und Unfälle,
- 2 Monate allgemeine Wartezeit,
- 1 Jahr Wartezeit für besondere Operationen bzw. besondere Erkrankungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Pferde-OP-/-Kranken-/-Kolik-/Herden-OP-Versicherung; Uelzener, offizielle Website uelzener.de und Kundenservice-Portal