Eine pauschale Selbstbeteiligung gibt es bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse nicht – sie fällt nur bei bestimmten erweiterten Leistungen im Baustein HUG Plus an. Dort gilt zum Beispiel ein Selbstbehalt von 250 € je Schadenfall beim Abhandenkommen von Sachen sowie bei Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen. Bei der Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden beträgt der Selbstbehalt 10 %, mindestens 250 € und maximal 1.000 €. (Quelle: Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Stand 01.02.2019)
Selbstbehalte im Baustein HUG Plus im Überblick
Die genannten Selbstbeteiligungen gelten nur für einzelne Zusatzleistungen aus dem Erweiterungsbaustein HUG Plus, nicht für die reguläre Schadenregulierung der Grunddeckung:
- Abhandenkommen von Sachen: Selbstbehalt 250 € je Schadenfall, Leistung bis 10.000 €.
- Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen: Selbstbehalt 250 € je Schadenfall, Leistung bis 10.000 €.
- Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden: Selbstbehalt 10 %, mindestens 250 €, maximal 1.000 €, Leistung bis 10.000 €.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Ansprüche gegen Sonder-/Teileigentümer bzw. der Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Verwalter untereinander – jeweils 250 € je Schadenfall.
Was gilt bei der Grunddeckung HUG?
Für die normale Haftpflicht aus Haus- und Grundbesitz – etwa bei herabfallenden Dachziegeln, Glätte auf ungeräumten Wegen oder schadhaften Treppen – nennen die vorliegenden Unterlagen keine Selbstbeteiligung. Die Haftpflichtkasse prüft die Haftung, zahlt bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse)
Gut zu wissen
Die Selbstbehalte sind an die jeweilige Zusatzleistung gekoppelt und fallen pro Schadenfall an. Maßgeblich ist stets der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und der Angaben im Versicherungsschein; die Leistungsübersicht gibt die Inhalte nur verkürzt wieder.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG/WHG/BAU), Stand 01.02.2019; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung)