Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse kann laut Website ausdrücklich auch für Gewerbeobjekte abgeschlossen werden – sie richtet sich an Privatpersonen und Gewerbetreibende als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer. Gedeckt ist dabei das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz selbst (z. B. Verkehrssicherungspflicht). Wichtig: Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, ist dieses berufliche/betriebliche Haftpflichtrisiko nicht über die HUG, sondern nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine separate Regelung speziell zu Ferienwohnungen ist in den vorliegenden Quellen nicht ausgewiesen.
Was deckt die HUG bei vermieteten oder gewerblichen Objekten ab?
Die HUG versichert das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz – also Schäden, die Dritten entstehen, weil der Eigentümer seine Pflichten rund um das Grundstück verletzt. Laut offizieller Website werden folgende Objekte empfohlen bzw. abgedeckt:
- Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung)
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Wohnblocks
- unbebaute Grundstücke
- Gewerbeobjekte
Versichert sind sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer. Abgedeckte Schadenursachen sind u. a. schadhafte Treppen und Wege, mangelhafte Beleuchtung, Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen, herabfallende Dachziegel, defekte elektrische Anlagen und ungeräumte Wege.
Wichtige Abgrenzung: Beruf oder Betrieb auf dem Grundstück
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Grundbesitz-Risiko und dem Betriebs-/Berufs-Risiko:
- Die HUG deckt das Haftpflichtrisiko, das aus dem Besitz und der Verwaltung des Gebäudes/Grundstücks entsteht.
- Laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten gilt jedoch: Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird Versicherungsschutz für das daraus entstehende Haftpflichtrisiko nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung gewährt – nicht über die HUG.
- Das Büro des Versicherungsnehmers im versicherten Risiko ist in der Grunddeckung eingeschlossen, ausgenommen bleibt jedoch die berufliche Tätigkeit selbst.
Ferienwohnung – was die Quellen hergeben
Eine ausdrückliche, gesonderte Regelung zur Ferienwohnung ist in den vorliegenden Bedingungen und auf der Website nicht aufgeführt. Die HUG ist insbesondere bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, WEG und unbebauten Grundstücken relevant, da selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt sind.
Da eine vermietete Ferienwohnung einen Vermietungstatbestand darstellt, hängt der konkrete Versicherungsschutz vom gewählten Tarif und der vereinbarten Risikobeschreibung im Versicherungsschein ab. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie das Objekt direkt beim Versicherer bzw. über den Tarifrechner einstufen lassen.
Erweiterung HUG Plus für Vermieter und WEG
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es den optionalen Baustein HUG Plus. Dieser schließt u. a. zusätzlich ein:
- Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden in Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken vermieteten Räumen in Gebäuden des Versicherungsnehmers
- bei WEG: Haftpflicht des Mitglieds aus Besitz und/oder Vermietung von Sondereigentum sowie Ansprüche von Eigentümern, Teileigentümern und Verwaltern untereinander
- Schutz von Hausverwaltungen vor Ansprüchen von Mietern der WEG (Abhandenkommen von Sachen)
- Anlagen der regenerativen Energieerzeugung ohne Leistungsbegrenzungen
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Privat- und Geschäftskunden); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung; Die Haftpflichtkasse, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (HUG)