Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse ist ausdrücklich auch für Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnblocks vorgesehen und richtet sich an Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer solcher Objekte. Sie ist gerade bei (Teil-)Vermietung und Mehrfamilienhäusern erforderlich, weil selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser oft bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Mitversichert sind auch Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers z. B. mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder Betreuung des Grundstücks beauftragt sind (Stand Oktober 2026).
Für welche Objekte gilt die HUG?
Laut offizieller Website der Haftpflichtkasse wird die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für folgende Objekte empfohlen:
- Einfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Wohnblocks
- unbebaute Grundstücke
- Gewerbeobjekte
Versichert sind sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende in ihrer Rolle als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer.
Warum gerade bei vermieteten Mehrfamilienhäusern wichtig
Nach den Angaben der Haftpflichtkasse sind selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt. Die HUG ist dagegen insbesondere bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und unbebauten Grundstücken erforderlich. Bei mehreren Mietparteien bestehen erhöhte Verkehrssicherungspflichten (z. B. Treppen, Wege, Beleuchtung, Winterdienst), für die der Eigentümer haftet.
Was ist mitversichert?
Die HUG bietet passiven Rechtsschutz: Sie prüft die Haftungsfrage, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab – wenn nötig auch vor Gericht. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Typische abgedeckte Schadenursachen laut Website:
- schadhafte Treppen und Wege
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
- ungeräumte Wege
Zudem sind Personen mitversichert, die im Auftrag des Versicherungsnehmers z. B. mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist wählbar: alternativ 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (laut Website). Der Tarifrechner nennt eine Versicherungssumme je Schadenereignis ab 3.000.000 EUR pauschal. Die Deckungsübersicht (PDF, Stand 01.02.2019) nennt 3, 5 oder 10 Mio. EUR. Maßgeblich sind die im Versicherungsschein und den aktuellen Bedingungen genannten Werte.
Erweiterung HUG Plus für Vermieter und WEG
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es den optionalen Baustein „Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Plus“ (HUG Plus). Zusätzlich mitversichert sind u. a.:
- Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden in vermieteten Wohnräumen (Selbstbehalt 10 %, mind. 250 €, max. 1.000 €), bis 10.000 EUR
- bei WEG: Haftpflicht des Mitglieds aus Besitz und/oder Vermietung von Sondereigentum sowie Ansprüche von Wohnungseigentümern, Teileigentümern oder Verwaltern untereinander (Selbstbehalt 250 € je Schadenfall)
- Abhandenkommen von Sachen bis 10.000 EUR (Selbstbehalt 250 € je Schadenfall)
- Anlagen der regenerativen Energieerzeugung ohne Leistungsbegrenzungen
- Heizöltank mit Gesamtfassungsvermögen bis 10.000 Litern (statt max. 5.000 Litern in der Grunddeckung)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (Stand 01.02.2019); Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)