Ja – das sind zwei verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichem Zweck. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (HUG) der Haftpflichtkasse schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Ihnen als Eigentümer, Mieter oder Pächter etwas vorgeworfen wird (z. B. jemand stürzt auf ungeräumtem Weg oder wird von einem herabfallenden Dachziegel getroffen). Sie ersetzt also fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie haften – nicht aber Schäden am eigenen Gebäude durch Feuer, Sturm, Leitungswasser o. Ä. Für die eigene Bausubstanz ist eine separate Wohngebäudeversicherung nötig; die HUG ersetzt diese nicht.
Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet
Die HUG ist eine Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Dritte wegen Ihres Haus- und Grundbesitzes Schadenersatz von Ihnen fordern:
- Passiver Rechtsschutz: Die Versicherung prüft, ob Sie haften, zahlt bei begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete Forderungen ab – wenn nötig auch vor Gericht.
- Gedeckt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Typische Schadenursachen laut Versicherer: schadhafte Treppen und Wege, mangelhafte Beleuchtung, Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen, herabfallende Dachziegel, defekte elektrische Anlagen, ungeräumte Wege.
Es geht also immer um Schäden, die andere erleiden und für die Sie als Eigentümer verantwortlich gemacht werden – nicht um Schäden an Ihrem eigenen Gebäude. (Quelle: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website)
Wofür die Gebäudeversicherung zuständig ist
Schäden an der eigenen Bausubstanz – etwa durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser – sind nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung und damit auch nicht über die HUG abgedeckt. Dafür ist eine separate Wohngebäudeversicherung der übliche Weg. Zu konkreten Bedingungen oder Beiträgen einer Gebäudeversicherung liegen in den hier ausgewerteten Quellen zur HUG keine Angaben vor.
Wann die Haftpflichtkasse-HUG überhaupt sinnvoll ist
Laut Versichererseite ist ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt. Eine eigene HUG ist vor allem erforderlich bei:
- (Teil-)Vermietung des Objekts
- Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Wohnblocks
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- unbebauten Grundstücken
- Gewerbeobjekten
Die Deckungssumme ist wählbar: alternativ 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Quelle: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Stand 01.02.2019); Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)