Teilweise: Bei selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko laut Die Haftpflichtkasse in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG) ist dagegen erforderlich, sobald Sie (teil-)vermieten oder ein Mehrfamilienhaus, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Ob Ihre Privathaftpflicht das Objekt konkret einschließt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Wann die Privathaftpflicht ausreicht
Laut der offiziellen Website von Die Haftpflichtkasse gilt die Faustregel: Selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt. In diesem Fall ist meist keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.
Maßgeblich ist aber immer der konkrete Wortlaut Ihres Privathaftpflicht-Tarifs. Prüfen Sie daher, ob und bis zu welcher Größe selbstgenutztes Wohneigentum eingeschlossen ist.
Wann Sie eine eigene HUG brauchen
Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG) ist laut Die Haftpflichtkasse insbesondere in diesen Fällen erforderlich:
- bei (Teil-)Vermietung eines Objekts
- bei Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- bei unbebauten Grundstücken
- bei Gewerbeobjekten
Für diese Konstellationen deckt die Privathaftpflicht das Haus- und Grundbesitzerrisiko in der Regel nicht ab.
Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet
Die HUG schützt vor berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) – bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Typische abgedeckte Schadenursachen sind laut Website u. a.:
- schadhafte Treppen und Wege
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen, ungeräumte Wege (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
Die Versicherungssumme ist wählbar: 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundstück); Die Haftpflichtkasse, Deckungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung