Ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus ist laut Haftpflichtkasse in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse ist dagegen besonders dann erforderlich, wenn Sie eine Immobilie (teil-)vermieten, ein Mehrfamilienhaus oder einen Wohnblock besitzen, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind oder ein unbebautes Grundstück halten. Sie deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Haus- und Grundbesitz ab – etwa bei schadhaften Treppen, Glätte auf Gehwegen oder herabfallenden Dachziegeln.
Wann greift welche Versicherung?
Entscheidend ist die Nutzung der Immobilie:
- Selbstbewohntes Ein-/Zweifamilienhaus: Das Haus- und Grundbesitzrisiko ist laut Haftpflichtkasse in der Regel schon über die Privathaftpflicht abgedeckt – eine separate HUG ist meist nicht nötig.
- (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, WEG, unbebaute Grundstücke: Hier ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) erforderlich.
Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?
Die HUG übernimmt den sogenannten passiven Rechtsschutz: Sie prüft, ob der Versicherungsnehmer haftet, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab – wenn nötig auch vor Gericht. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Typische abgedeckte Schadenursachen sind laut Haftpflichtkasse u. a.:
- schadhafte Treppen und Wege
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
- ungeräumte Wege (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
Für wen und welche Objekte empfohlen
Die Haftpflichtkasse empfiehlt die HUG für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von:
- Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung)
- Zwei- und Mehrfamilienhäusern
- Wohnblocks
- unbebauten Grundstücken
- Gewerbeobjekten
Mitversichert sind auch Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln, etwa für Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder sonstige Betreuung.
Versicherungssummen
Bei der HUG der Haftpflichtkasse ist die Versicherungssumme laut Website wählbar – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Angeboten werden Summen von 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR (einzelne Tarifseiten nennen 3/5/10 Mio. EUR). Maßgeblich sind die im Versicherungsschein genannten Werte.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)