Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse deckt gesetzliche Schadenersatzansprüche, die durch den Zustand Ihres Grundstücks oder Gebäudes entstehen – dazu zählen laut offizieller Produktbeschreibung ausdrücklich herabfallende Dachziegel. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter bis zur gewählten Versicherungssumme (wählbar ab 3 Mio. EUR, bis zu 15 Mio. EUR pauschal). Zu herabfallenden Ästen (Baumbestand auf dem versicherten Grundstück) macht die Produktübersicht keine ausdrückliche Angabe – dies hängt vom konkreten Tarif und den Bedingungen ab.
Welche Schadenursachen ausdrücklich abgedeckt sind
Die Haftpflichtkasse nennt für die HUG als typische versicherte Schadenursachen aus der Verkehrssicherungspflicht u. a.:
- herabfallende Dachziegel
- Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen
- ungeräumte Wege
- defekte elektrische Anlagen
Verletzt sich also z. B. ein Passant durch einen herabstürzenden Dachziegel oder entsteht ein Sachschaden (etwa an einem parkenden Fahrzeug), prüft die Versicherung die Haftung und leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz. Grundlage: offizielle Website der Haftpflichtkasse.
Herabfallende Äste – was gilt?
Herabfallende Äste werden in der Produktübersicht der Haftpflichtkasse nicht ausdrücklich genannt. Grundsätzlich unterliegt der Baumbestand auf dem versicherten Grundstück ebenfalls der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Ob und in welchem Umfang solche Schäden gedeckt sind, hängt jedoch vom konkreten Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Maßgeblich ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen bzw. des Versicherungsscheins.
So funktioniert der Versicherungsschutz
Die HUG bietet einen sogenannten passiven Rechtsschutz: Die Versicherung prüft, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haftet, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab – wenn nötig auch vor Gericht.
- Gedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter.
- Die Versicherungssumme ist pauschal wählbar: 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR.
- Nicht versichert sind u. a. vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Strafen und Bußgelder.
Für wen die HUG sinnvoll ist
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist insbesondere bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und unbebauten Grundstücken erforderlich. Selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser sind dagegen in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)