Nicht versichert sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (HUG) der Haftpflichtkasse laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten vor allem vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Strafen und Bußgelder. Außerdem gilt: Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, ist das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nicht über die HUG gedeckt, sondern nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung. Maßgeblich ist der Wortlaut der aktuellen Versicherungsbedingungen (Stand 11/2024). (Stand: Oktober 2026)
Die wichtigsten Ausschlüsse im Überblick
Laut dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten der Haftpflichtkasse sind unter anderem ausgeschlossen:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Strafen und Bußgelder
Zusätzlich gilt ein wichtiger Hinweis zur beruflichen/betrieblichen Nutzung: Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nicht über die HUG gewährt, sondern nur durch eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Nicht über die HUG abgedeckt: berufliche Tätigkeit
Ein Büro des Versicherungsnehmers im versicherten Risiko ist zwar grundsätzlich mitversichert – ausgenommen bleibt jedoch die berufliche Tätigkeit selbst (laut Deckungsübersicht HUG). Für das eigentliche Berufs- oder Betriebsrisiko benötigen Sie eine separate Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Betragliche Grenzen und Selbstbehalte (keine echten Ausschlüsse)
Neben den eigentlichen Ausschlüssen gibt es Leistungsgrenzen und Selbstbehalte, die den Umfang begrenzen. Beispiele aus der Deckungsübersicht:
- Heizöltank (Gewässerschaden-Anlagen-Risiko): in der Grunddeckung maximal 5.000 Liter Gesamtfassungsvermögen, mit HUG Plus bis 10.000 Liter.
- Bauherrenrisiko: in der Grunddeckung bis 200.000 EUR Bausumme, mit HUG Plus bis 2.000.000 EUR.
- Abhandenkommen von Sachen (HUG Plus): bis 10.000 EUR, Selbstbehalt 250 € je Schadenfall.
- Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden: bis 10.000 EUR, Selbstbehalt 10 %, mind. 250 €, max. 1.000 €.
- Photovoltaik-/Solaranlage (Grunddeckung): Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz bis 25 kWp.
Liegt ein Risiko über diesen Grenzen oder außerhalb des versicherten Objekts, besteht insoweit kein Schutz.
Geltungsbereich – wo gilt der Schutz nicht?
Der Versicherungsschutz gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, aber nur, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück und die darauf stehenden Gebäude zurückzuführen sind. Für andere Risiken außerhalb des versicherten Objekts besteht kein Schutz über die HUG.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HUG; Die Haftpflichtkasse, Leistungs-/Deckungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG/WHG/BAU (Stand 11/2024)