Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse deckt laut offizieller Website ausdrücklich Schäden ab, die durch Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen sowie durch ungeräumte oder nicht gestreute Wege entstehen – also die Verletzung der Verkehrssicherungs- bzw. Räum- und Streupflicht. Stürzt z. B. ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück, prüft die Versicherung die Haftung, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Die Deckung gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was ist bei der Winterdienst-/Streupflicht abgedeckt?
Als Haus- und Grundbesitzer treffen Sie Verkehrssicherungspflichten – dazu gehört im Winter das Räumen und Streuen von Gehwegen. Verletzen Sie diese Pflicht und es kommt zu einem Schaden, greift die HUG. Die offizielle Website der Haftpflichtkasse nennt als abgedeckte Schadenursachen unter anderem:
- Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen
- ungeräumte Wege
- Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen
- mangelhafte Beleuchtung
Die Versicherung übernimmt dabei den sogenannten passiven Rechtsschutz: Sie prüft, ob Sie haften, zahlt berechtigten Schadenersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
Für wen ist die HUG sinnvoll?
Empfohlen wird die HUG laut Website für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung), Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Wohnblocks, unbebauten Grundstücken sowie Gewerbeobjekten.
Wichtig zur Abgrenzung: Selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser sind das Haftpflichtrisiko aus Haus- und Grundbesitz in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt. Die HUG ist vor allem bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, WEG und unbebauten Grundstücken erforderlich.
Mitversicherte Personen
Beauftragen Sie Dritte mit dem Winterdienst oder der Grundstücksbetreuung, sind diese mitversichert: Laut Bedingungen gelten alle vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen als mitversichert.
Versicherungssumme
Die Deckungssumme ist wählbar – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Laut Website stehen 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR zur Auswahl (Tarifrechner: ab 3 Mio. EUR pauschal je Schadenereignis).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Stand 01.02.2019); Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)