Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse springt ein, wenn ein Mieter, Besucher oder Passant auf Ihrem Grundstück stürzt und Sie als Eigentümer dafür haften – etwa wegen Glätte, schadhafter Treppen und Wege, mangelhafter Beleuchtung oder nicht geräumter Wege. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden; die Versicherung prüft Ihre Haftung, zahlt bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Deckungssumme ist wählbar: 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR pauschal (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse).
Typische Schadenursachen, die versichert sind
Die HUG deckt genau die Gefahren ab, die zu Stürzen auf dem Grundstück führen können. Laut offizieller Website der Haftpflichtkasse gehören dazu unter anderem:
- Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen (z. B. nicht gestreut im Winter)
- ungeräumte Wege (Verletzung der Räum- und Streupflicht)
- Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen
- mangelhafte Beleuchtung
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
Hintergrund ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer müssen Sie Ihr Grundstück so sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Kommt es trotzdem zu einem Sturz, für den Sie haften, übernimmt die HUG.
Was die Versicherung konkret leistet
Die HUG funktioniert nach dem Prinzip des passiven Rechtsschutzes (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse):
- Sie prüft, ob Sie überhaupt haften.
- Bei berechtigten Ansprüchen leistet sie Schadenersatz (z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall des Gestürzten).
- Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mitversichert sind auch Personen, die in Ihrem Auftrag handeln, etwa mit Reinigung, Beleuchtung oder sonstiger Betreuung des Grundstücks beauftragte Personen.
Deckungssumme
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt eine pauschale Versicherungssumme. Wählbar sind laut offizieller Website 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR. Da Personenschäden nach einem Sturz (etwa bleibende Verletzungen) sehr hohe Kosten verursachen können, ist eine ausreichend hohe Summe empfehlenswert.
Brauche ich die HUG überhaupt?
Für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser ist das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die eigenständige HUG ist vor allem erforderlich bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie unbebauten Grundstücken (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse). Wenn also ein Mieter auf Ihrem vermieteten Grundstück stürzt, ist dafür typischerweise die HUG zuständig.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG (Stand 11/2024)