Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse schützt den Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück oder Gebäude verletzt und dadurch ein Dritter geschädigt wird. Abgedeckt sind laut Haftpflichtkasse typische Ursachen wie schadhafte Treppen und Wege, mangelhafte Beleuchtung, Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen, herabfallende Dachziegel, defekte elektrische Anlagen und ungeräumte Wege. Die Versicherung prüft die Haftung, zahlt bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Grundstück und Gebäude so sicher zu halten, dass niemand zu Schaden kommt. Kommt es dennoch zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haften Sie – oft unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Genau dieses Haftungsrisiko deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse ab.
Welche Gefahrenquellen sind abgedeckt?
Laut Haftpflichtkasse zählen zu den typischen abgedeckten Schadenursachen aus der Verkehrssicherungspflicht unter anderem:
- Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
- ungeräumte Wege (z. B. verletzte Streu- und Räumpflicht)
Leistungsumfang und Versicherungssumme
Die HUG bietet passiven Rechtsschutz: Sie prüft, ob der Versicherungsnehmer haftet, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab – wenn nötig auch vor Gericht. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungssumme ist pauschal für alle drei Schadenarten wählbar: laut Website 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR (die Deckungsübersicht nennt 3, 5 oder 10 Mio. EUR). Maßgeblich sind die im Versicherungsschein genannten Werte.
Was ist nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten insbesondere:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Strafen und Bußgelder
Hinweis: Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nicht über die HUG, sondern nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Deckungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG); Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG/WHG/BAU