Ja. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG) der Haftpflichtkasse ist laut offizieller Website ausdrücklich auch für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von unbebauten Grundstücken geeignet. Sie übernimmt die Haftpflichtansprüche, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück ergeben – etwa bei Glätte, ungeräumten Wegen oder mangelhafter Beleuchtung. Für selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser greift dagegen meist schon die Privathaftpflicht; gerade für unbebaute Grundstücke ist die HUG häufig erforderlich.
Warum ein unbebautes Grundstück abgesichert werden sollte
Auch als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks trifft Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Verletzt sich jemand auf dem Grundstück oder an dessen Rand, können Schadenersatzansprüche entstehen – zum Beispiel durch:
- Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen
- ungeräumte Wege
- mangelhafte Beleuchtung
- schadhafte Treppen und Wege
Die HUG bietet hierfür passiven Rechtsschutz: Sie prüft die Haftung, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab – wenn nötig auch vor Gericht (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse).
Für welche Objekte die HUG gilt
Laut Website empfiehlt Die Haftpflichtkasse die HUG für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer unter anderem von:
- Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung)
- Zwei- und Mehrfamilienhäusern
- Wohnblocks
- unbebauten Grundstücken
- Gewerbeobjekten
Die HUG ist insbesondere bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und unbebauten Grundstücken erforderlich (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse).
Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Versicherungssumme ist wählbar: pauschal 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR je Schadenereignis für alle drei Schadenarten zusammen (Quelle: offizielle Website Die Haftpflichtkasse). Der geografische Geltungsbereich umfasst auch im Ausland eintretende Versicherungsfälle, sofern sie auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück zurückzuführen sind.
Wichtige Hinweise
- Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird dieses Risiko nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung gedeckt, nicht über die HUG.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Strafen und Bußgelder sind ausgeschlossen.
- Der konkrete Beitrag wird individuell über den Tarifrechner ermittelt und auf der Website nicht pauschal genannt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung); Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung