Wenn Sie ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen, ist das Haus- und Grundbesitzer-Risiko in der Regel bereits über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert – eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (HUG) der Haftpflichtkasse ist dann meist nicht nötig. Erforderlich wird die HUG vor allem bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie unbebauten Grundstücken. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Privathaftpflicht-Bedingungen oder lassen Sie sich beraten.
Wann die HUG nötig ist – und wann nicht
Laut Die Haftpflichtkasse gilt folgende Faustregel:
- In der Regel nicht nötig: selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser – das Risiko ist meist schon über die Privathaftpflicht abgedeckt.
- Nötig bzw. empfohlen: bei (Teil-)Vermietung, Mehrfamilienhäusern, Wohnblocks, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und unbebauten Grundstücken.
Die HUG ist für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer u. a. von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Wohnblocks, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten gedacht.
Was die HUG leistet
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer rund um Grundstück und Gebäude ab – als passiver Rechtsschutz: Sie prüft, ob Sie haften, leistet bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unbegründete Ansprüche ab (notfalls vor Gericht).
Abgedeckt sind laut Website u. a. Schäden durch:
- schadhafte Treppen und Wege
- mangelhafte Beleuchtung
- Glätte oder Verschmutzung von Gehwegen (Verkehrssicherungspflicht)
- herabfallende Dachziegel
- defekte elektrische Anlagen
- ungeräumte Wege
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden; die Versicherungssumme ist wählbar (laut Website 3, 5, 10 oder 15 Mio. EUR pauschal).
Warum die Abgrenzung wichtig ist
Entscheidend ist, wie das Gebäude genutzt wird. Sobald Sie etwa eine Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus vermieten, reicht die Privathaftpflicht typischerweise nicht mehr aus – hier kommt die HUG ins Spiel. Für vermietungs- und WEG-spezifische Risiken bietet Die Haftpflichtkasse zusätzlich den Erweiterungsbaustein HUG Plus an, z. B. mit Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden und erweitertem WEG-Schutz.
Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird das Haftpflichtrisiko nicht über die HUG, sondern nur über eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Privat- und Geschäftskunden); Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG/WHG/BAU (Stand 11/2024); Die Haftpflichtkasse, Deckungsübersicht HUG (Stand 01.01.2022)