Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Haftpflichtkasse an – und zwar auch dann, wenn gegen Sie noch gar keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht wurden. Danach prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab (passiver Rechtsschutz). Wichtig: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und schließen Sie keinen Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers, und wirken Sie mit wahrheitsgemäßen Schadenberichten an der Schadenermittlung mit. (Quelle: Verbraucherinformationen HUG, Die Haftpflichtkasse)
Schritt für Schritt: So melden Sie den Schaden
- Unverzüglich melden: Zeigen Sie der Haftpflichtkasse jeden Schadenfall sofort an – auch wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben wurden.
- Schaden abwenden/mindern: Sie sind verpflichtet, soweit möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern (gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung sind mitversichert).
- Wahrheitsgemäß berichten: Unterstützen Sie den Versicherer durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung.
- Kein eigenes Anerkenntnis: Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne Zustimmung des Versicherers abgeben, binden den Versicherer nur eingeschränkt – also besser vorher abstimmen.
Die genaue Kontaktstelle und das Schadenformular finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen bzw. auf der Website der Haftpflichtkasse (haftpflichtkasse.de).
Was der Versicherer nach der Meldung übernimmt
Gegenstand der Versicherung ist der sogenannte passive Rechtsschutz. Konkret bedeutet das:
- Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Haftpflichtansprüche (Haftpflichtfrage),
- Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche,
- Abwehr unberechtigter Ansprüche – auf Wunsch auch vor Gericht.
Kommt es zum Rechtsstreit, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt und führt diesen in Ihrem Namen auf seine Kosten. Ist die Schadenersatzpflicht mit bindender Wirkung festgestellt, stellt der Versicherer Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei. (Quelle: AHB, Die Haftpflichtkasse)
Wichtige Pflichten im Schadenfall
Laut Verbraucherinformationen bestehen u. a. folgende Pflichten:
- jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen,
- den Schaden so weit wie möglich abwenden bzw. mindern,
- den Versicherer durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei Ermittlung und Regulierung unterstützen.
Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Strafen und Bußgelder sind nicht versichert.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HUG); Die Haftpflichtkasse, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de)