Sie können die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse in Textform zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen – die Kündigung muss dem Versicherer dann spätestens drei Monate vorher zugehen. Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Bei einer Laufzeit von drei Jahren oder mehr ist eine Kündigung erstmals zum Ende des dritten Jahres möglich, ebenfalls mit drei Monaten Frist. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einem Schadenfall. (Quelle: Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt HuG)
Ordentliche Kündigung und Fristen
- Frist: Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zugehen.
- Automatische Verlängerung: Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr – es sei denn, Sie oder der Versicherer haben gekündigt.
- Mehrjährige Verträge: Bei einer Laufzeit von drei Jahren oder mehr können Sie zum Ende des dritten Jahres kündigen; die Kündigung muss drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugegangen sein.
(Quelle: Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrechte)
Über die ordentliche Kündigung hinaus können Sie oder der Versicherer den Vertrag auch vorzeitig beenden, zum Beispiel:
- nach einem Schadenfall,
- bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos (z. B. wenn das Grundstück/Gebäude wegfällt),
- nach einer Beitragsangleichung (Kündigung nach Ziff. 18 AHB),
- nach Risikoerhöhung durch neue Rechtsvorschriften (Ziff. 21 AHB).
In diesen Fällen endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. (Quelle: Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt HuG; AHB Stand 01.01.2021)
So reichen Sie die Kündigung ein
- Die Kündigung ist in Textform möglich (z. B. Brief oder E-Mail).
- Geben Sie zur eindeutigen Zuordnung Versicherungsnummer, Name und das gewünschte Beendigungsdatum an.
- Achten Sie auf den fristgerechten Zugang (drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag); maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer.
Hinweis: Welche konkrete Vertragslaufzeit und welcher Ablauftermin für Sie gelten, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. (Quelle: Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG-WHG-BAU)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Stand 01.01.2021; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen HUG-WHG-BAU; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de)