Grundsätzlich gehört die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den sogenannten „sonstigen Betriebskosten" und kann als Sach- und Haftpflichtversicherung nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, die Umlage ist im Mietvertrag wirksam vereinbart. Die Produktunterlagen der Haftpflichtkasse treffen dazu allerdings keine eigene Aussage; ob und in welcher Höhe eine Umlage erfolgt, richtet sich allein nach dem Mietrecht und dem konkreten Mietvertrag. Für selbstbewohnte Objekte ohne Vermietung gibt es keine Umlagemöglichkeit.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Produktseiten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung; Betriebskostenverordnung (BetrKV)