Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse bezieht sich grundsätzlich auf das bzw. die im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude oder Grundstücke. Welche und wie viele Objekte abgesichert sind, richtet sich also nach den im Versicherungsschein genannten, versicherten Risikoorten – es ist nicht automatisch jedes Objekt des Eigentümers mitversichert. Ob und wie Sie mehrere Häuser oder Grundstücke in einen Vertrag aufnehmen können, hängt vom konkreten Angebot ab und wird individuell über den Tarifrechner bzw. den Antrag festgelegt (Stand: Oktober 2026).
Worauf sich der Versicherungsschutz bezieht
Maßgeblich ist stets das im Versicherungsschein beschriebene Objekt:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein beschriebene Gebäude (inkl. Garagen, Carports u. Ä.) oder Grundstück.
- Versichert sind Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, die vom Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen.
- Auslandsschäden sind mitversichert, wenn sie auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück/Gebäude zurückzuführen sind.
Daraus folgt: Nicht jedes Objekt ist pauschal mitversichert, sondern nur die im Vertrag konkret benannten Risikoorte.
Welche Objekte versicherbar sind
Die Haftpflichtkasse nennt als versicherbare Objekte unter anderem:
- Ein- oder Mehrfamilienhäuser (inkl. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung)
- Wohnblocks
- unbebaute Grundstücke
- Gewerbeobjekte
Besonders empfohlen wird die Absicherung bei Vermietung/Teilvermietung und bei Mehrfamilienhäusern. Selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser sind dagegen in der Regel bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Mehrere Objekte in einem Vertrag – so läuft es praktisch
Ob mehrere Häuser oder Grundstücke in einem Vertrag zusammengefasst werden können oder jeweils ein eigener Vertrag nötig ist, geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht pauschal hervor. Die Haftpflichtkasse weist ausdrücklich darauf hin, dass konkrete Beiträge und der Umfang individuell über den Tarifrechner ermittelt werden und Antrag, Versicherungsschein und die Besonderen Bedingungen maßgeblich sind. Für die Absicherung mehrerer Objekte sollten Sie daher jedes Objekt mit seinen Merkmalen (z. B. Nutzung, Größe, Heizöltank) angeben und sich ein individuelles Angebot erstellen lassen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Produktseiten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen Haus- und Grundbesitzer-, Gewässerschaden-, Bauherren-Haftpflichtversicherung (Produktinformationsblatt, Stand 01.01.2022)