Im Rahmen der privaten Krankenversicherung besitzt der Antragsteller ein Widerrufsrecht, welches ihm ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen von seinem Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht ist besonders wichtig, da es dem Versicherten eine Bedenkzeit gewährt, in der er seine Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls ohne finanzielle Nachteile rückgängig machen kann. Das Widerrufsrecht in der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt und sieht vor, dass der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Vertrages in der Regel 14 Tage Zeit hat, um den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die vollständigen Vertragsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und Informationen zu den Prämien erhalten hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Widerruf in Textform erfolgen, also beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail, und innerhalb der Frist bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass der Vertrag von Anfang an als nicht geschlossen gilt. Bereits gezahlte Prämien müssen von der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer zurückerstattet werden. Für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz bestand, kann die Versicherung allerdings einen Betrag für den bereits gewährten Versicherungsschutz einbehalten.