Das Ende eines Vertrags in der privaten Krankenversicherung kann durch verschiedene Umstände herbeigeführt werden, wobei insbesondere das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht sowie der Tod des Versicherten maßgebliche Faktoren sind. Ein Versicherungsverhältnis in der PKV endet nicht automatisch, sondern erfordert bestimmte Schritte seitens des Versicherungsnehmers oder des Versicherers.
Das ordentliche Kündigungsrecht ermöglicht es beiden Parteien, den Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und zum Ende eines Versicherungsjahres zu beenden. Die genauen Bedingungen und Fristen sind im Versicherungsvertrag festgelegt und variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif.
Neben der ordentlichen gibt es die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen greift. Ein Versicherungsnehmer kann beispielsweise außerordentlich kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Leistungen verringert, ohne dass sich das Risiko des Versicherten geändert hat. In solchen Fällen ist oft eine Kündigung ohne die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich.
Im Falle des Todes des Versicherten endet der Versicherungsvertrag automatisch. Die Angehörigen oder der Nachlassverwalter sind in der Regel verpflichtet, den Versicherer über den Tod des Versicherten zu informieren. Eventuell vorhandene Rücklagen oder angesammelte Boni können unter bestimmten Umständen an die Hinterbliebenen ausgezahlt oder vererbt werden. Die genauen Regelungen hierzu sind ebenfalls im Versicherungsvertrag festgehalten.