Der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung ist die Person oder juristische Entität, die mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abschließt. Diese Vereinbarung sichert dem Versicherungsnehmer oder der von ihm benannten versicherten Person Krankenversicherungsschutz zu.
Der Versicherungsnehmer übernimmt die Verantwortung für die Bezahlung der Versicherungsprämien und ist der Hauptansprechpartner für die Versicherungsgesellschaft in allen vertragsbezogenen Angelegenheiten.
In vielen Fällen schließt der Versicherungsnehmer die Versicherung für sich selbst ab, wodurch er gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person ist. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Person eine Versicherung im Namen und zum Schutz einer anderen Person abschließt, etwa ein Elternteil für sein Kind oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter. In solchen Fällen ist die versicherte Person nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer.