Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bildet die Grundlage für die Überwachung und Regelung der privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Es sorgt dafür, dass die Rechte der Versicherten geschützt werden und dass der Versicherungsmarkt stabil und funktionstüchtig bleibt. Im Wesentlichen legt das Gesetz fest, wie Versicherungen ihr Geschäft aufnehmen dürfen, wie sie finanziell gut aufgestellt sein müssen, um ihre Versprechen gegenüber den Kunden zu erfüllen, und wie sie Geld zurücklegen müssen, um die Beiträge im Alter der Versicherten stabil zu halten.
Insbesondere für die private Krankenversicherung sind die Vorschriften zur Prämienkalkulation und zur Prämienanpassung von Bedeutung. Das VAG schreibt vor, dass die Beiträge so kalkuliert werden müssen, dass sie langfristig stabil bleiben und nicht aufgrund des steigenden Alters der Versicherten oder aufgrund von Krankheitsrisiken unverhältnismäßig erhöht werden. Dazu gehört auch die Pflicht zur Bildung von Altersrückstellungen, die dazu dienen, die Beiträge im Alter stabil zu halten.
Weiterhin regelt das VAG die Anforderungen an die Tarifwechselrechte der Versicherten. Es ermöglicht den Versicherten, unter bestimmten Bedingungen innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Verlust der bereits gebildeten Altersrückstellungen.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz sorgt auch für Transparenz und Informationspflichten der Versicherer gegenüber den Versicherten. Es verpflichtet die Versicherungsunternehmen, ihre Kunden umfassend über die Versicherungsbedingungen, die Leistungen und über etwaige Ausschlüsse zu informieren. Zudem müssen die Versicherer regelmäßig über die Entwicklung der Altersrückstellungen und über Anpassungen der Versicherungsprämien informieren.