In der privaten Krankenversicherung bezieht sich die teilstationäre Behandlung auf medizinische Leistungen, die zwar im Krankenhaus erbracht werden, jedoch keinen vollständigen Krankenhausaufenthalt über Nacht erfordern. Diese Behandlungsform ist insbesondere dann relevant, wenn bestimmte medizinische Prozeduren oder Therapien eine intensivere Betreuung benötigen, die ambulant nicht möglich ist, aber auch keine rund um die Uhr Betreuung im Krankenhaus erfordert. Teilstationäre Behandlungen umfassen beispielsweise bestimmte chirurgische Eingriffe oder komplexe diagnostische Verfahren, die in Tageskliniken durchgeführt werden.
Die Kostenerstattung für teilstationäre Behandlungen erfolgt in der privaten Krankenversicherung gemäß dem gewählten Tarif. Neben den eigentlichen Behandlungskosten kann auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart sein, das für jeden Tag der teilstationären Behandlung ausgezahlt wird. Dieses Tagegeld soll den Versicherten dabei unterstützen, zusätzliche Kosten, die während der Behandlung entstehen können – wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verdienstausfall – abzudecken. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes und die Bedingungen für dessen Auszahlung sind in den Tarifdetails festgelegt und variieren je nach Versicherungsvertrag.
Für die Erstattung der Behandlungskosten und des Krankenhaustagegeldes müssen Versicherte in der Regel die entsprechenden Rechnungen zunächst selbst begleichen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen. Es ist dabei essentiell, dass die Notwendigkeit der teilstationären Behandlung durch einen Arzt attestiert wird, um die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung zu sichern.