Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung, eingeführt im Jahr 1994, richtet sich speziell an ältere Versicherte, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Dieser Tarif wurde geschaffen, um älteren Versicherten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder solchen, die mindestens das 55. Lebensjahr erreicht und ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, eine kostengünstigere Versicherungsoption anzubieten. Der Standardtarif zeichnet sich durch eine Prämiengestaltung aus, die in der Regel nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, und bietet Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln.
Die Leistungen des Standardtarifs umfassen eine Grundversorgung im Krankheitsfall, die die wesentlichen medizinischen Behandlungen und eine Krankenhausversorgung einschließt, jedoch mit Einschränkungen im Vergleich zu den Volltarifen der privaten Krankenversicherung. Ziel des Standardtarifs ist es, vor allem älteren Menschen einen finanziell zugänglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten, der ihren Bedürfnissen entspricht und sie vor hohen Beitragssteigerungen schützt.
Mit der Einführung des Basistarifs im Jahr 2009, der für alle Versicherten unabhängig vom Alter oder dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses offensteht, wurde eine weitere Option geschaffen, die ähnliche Konditionen wie der Standardtarif bietet, jedoch eine noch breitere Zielgruppe anspricht. Der Basistarif garantiert, ähnlich dem Standardtarif, Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt aber ebenfalls Beitragsobergrenzen.