In der privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung umfassend erstattet, wobei der Umfang der Leistungen tarifabhängig ist. Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören in der Regel ärztliche Betreuung, notwendige Untersuchungen, Medikamente, Hebammenhilfe sowie stationäre und ambulante Entbindungen. Ein spezieller Aspekt innerhalb der privaten Krankenversicherung ist die Entbindungspauschale, die als einmalige Zahlung an die Versicherte für die Entbindung ausgezahlt wird. Diese Pauschale soll dazu beitragen, diverse mit der Entbindung verbundene Kosten abzudecken, die nicht direkt unter die medizinischen Leistungen fallen, und variiert je nach Tarif.
Neben der Entbindungspauschale können privat versicherte Schwangere unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro erhalten. Dieses wird in der Regel für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, gewährt. Das Mutterschaftsgeld der privaten Krankenversicherung entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und soll den Einkommensverlust während des Mutterschutzes teilweise ausgleichen. Die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes sowie die Bedingungen für die Auszahlung sind ebenfalls tarifabhängig und sollten im Vorfeld mit der eigenen Versicherung geklärt werden.
Versicherte sollten ihre Ansprüche frühzeitig mit der Krankenversicherung abklären und sich über die spezifischen Modalitäten der Kostenübernahme informieren. Dazu gehört auch, ob bestimmte Leistungen wie beispielsweise spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder Kurse zur Geburtsvorbereitung übernommen werden.