Rooming-in ist ein Leistungsmerkmal in der privaten Krankenversicherung, das es einem Elternteil ermöglicht, während des Krankenhausaufenthaltes seines Kindes im selben Zimmer zu übernachten. Diese Leistung zielt darauf ab, den Genesungsprozess des Kindes durch die Nähe und die Unterstützung der Eltern zu fördern.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für das zusätzliche Bett und gegebenenfalls für die Verpflegung des begleitenden Elternteils. Rooming-in ist besonders für die Betreuung von Neugeborenen und Kleinkindern vorgesehen, kann aber je nach Versicherungsvertrag und Tarif auch für ältere Kinder gelten. Es wird in vielen Tarifen als zusätzliche Leistung angeboten.
Die Kostenübernahme für Rooming-in kann über eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung geregelt sein. Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt dem Versicherten für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes ein vereinbartes Tagegeld, das auch zur Deckung der Kosten für Rooming-in verwendet werden kann. Die Krankenhauszusatzversicherung hingegen bietet spezifische Leistungen für Krankenhausaufenthalte, einschließlich der Übernahme der Kosten für Rooming-in, sofern dies im Tarif vorgesehen ist.