In der privaten Krankenversicherung sind Regelleistungen jene medizinischen Leistungen und Behandlungen, die im Versicherungsvertrag als erstattungsfähig festgelegt sind. Diese umfassen in der Regel ambulante Behandlungen durch Ärzte, Zahnbehandlungen, stationäre Aufenthalte im Krankenhaus, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie psychotherapeutische Behandlungen. Die genaue Ausgestaltung der Regelleistungen kann je nach gewähltem Tarif und Anbieter erheblich variieren, wobei höherpreisige Tarife in der Regel eine umfassendere Abdeckung bieten.
Neben den grundlegenden Regelleistungen bieten viele private Krankenversicherungen auch die Möglichkeit, sogenannte Wahlleistungen zu vereinbaren. Diese Zusatzleistungen gehen über die Standardversorgung hinaus und können beispielsweise Einbettzimmer im Krankenhaus, Behandlungen durch den Chefarzt oder erweiterte Zahnbehandlungen umfassen. Die Übernahme von Kosten für Wahlleistungen hängt von den spezifischen Bedingungen des gewählten Tarifs ab und erfordert in der Regel eine entsprechende Zusatzvereinbarung im Versicherungsvertrag.