In der privaten Krankenversicherung (PKV) gehören die Kosten für Krankentransporte zu den Leistungen, die je nach Tarif und Versicherungsbedingungen übernommen werden können.
Diese Kosten entstehen, wenn ein Versicherter aus medizinischen Gründen transportiert werden muss, beispielsweise mit einem Krankenwagen zum Krankenhaus oder zwischen Krankenhäusern. Die Übernahme der Kosten für Krankentransporte ist dabei an die Notwendigkeit und Angemessenheit des Transports gebunden.
Versicherte müssen in der Regel nachweisen, dass der Transport medizinisch erforderlich war. Die Erstattung umfasst nicht nur Notfalltransporte, sondern kann auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen einschließen, wenn diese im Versicherungsvertrag entsprechend abgedeckt sind.
Im Gegensatz dazu übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Krankentransportkosten in der Regel nur bei bestimmten Indikationen, wie Notfällen oder wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Gesetzlich Versicherte müssen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, selbst tragen. Die genauen Bedingungen, unter denen ein Krankentransport genehmigt wird, können je nach Krankenkasse variieren.
Beide Versicherungssysteme setzen voraus, dass der Transport medizinisch erforderlich ist. Während die PKV eine breitere Palette von Tarifen und Leistungsumfängen bietet, die individuell vereinbart werden können, ist die Übernahme von Krankentransportkosten in der GKV strenger reguliert und an spezifische Voraussetzungen geknüpft.