Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang), in der privaten Krankenversicherung (PKV) verpflichtet Versicherungsunternehmen dazu, unter bestimmten Voraussetzungen Verträge mit Antragstellern abzuschließen, ohne individuelle Risiken wie Vorerkrankungen oder das Alter als Ablehnungsgrund anzuführen.
Diese Verpflichtung zielt darauf ab, den Zugang zur Krankenversicherung zu gewährleisten und Diskriminierung zu vermeiden. Es gibt zwei Arten des Kontrahierungszwanges: den unmittelbaren und den mittelbaren. Der unmittelbare Kontrahierungszwang bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft jeden Antragsteller unter vorgegebenen Bedingungen annehmen muss, beispielsweise im Rahmen der Basisversicherung, die einen Standardtarif ohne Risikoprüfung anbietet. Dies stellt sicher, dass Personen mit hohem Risiko oder Vorerkrankungen nicht von der Versicherung ausgeschlossen werden.
Der mittelbare Kontrahierungszwang hingegen wirkt indirekt, etwa durch gesetzliche Regelungen, die Versicherungsunternehmen dazu anhalten, bestimmte Gruppen unter festgelegten Konditionen zu versichern. Dies kann durch Anreize oder Sanktionen erfolgen, die die Versicherer dazu bewegen, auch risikoreichere Personen zu versichern.
Der Kontrahierungszwang spielt eine wesentliche Rolle in der sozialen Funktion der PKV, indem er den Versicherungsschutz breiter und gerechter gestaltet und somit zur sozialen Sicherheit beiträgt.