In der privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet die Karenzzeit einen festgelegten Zeitraum, der nach Eintritt eines Versicherungsfalles vergehen muss, bevor Leistungen aus der Versicherung beansprucht werden können. Dieses Konzept findet vor allem in der Krankentagegeld- und Pflegegeldversicherung Anwendung.
Die Karenzzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, und dient dazu, die Versicherungsleistungen auf längere Krankheitsfälle zu beschränken, wodurch sowohl die Versicherungsprämien für die Versicherten niedriger gehalten werden können als auch der Missbrauch von Versicherungsleistungen vermieden werden soll.
Die Dauer der Karenzzeit wird im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Tarif und Versicherung variieren. In der Krankentagegeldversicherung der privaten Krankenversicherungen bestimmt die Karenzzeit, ab wann der Versicherte Anspruch auf das Krankentagegeld hat, falls er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der gesetzliche Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf sechs Wochen Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall. Erst nach Ablauf dieser sechs Wochen, in denen der Arbeitnehmer sein Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber erhält, kommen Leistungen wie das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung zum Tragen, sofern eine entsprechende Versicherung besteht und die Karenzzeit dies vorsieht
Die Karenzzeit in der privaten Krankentagegeldversicherung ist daher häufig so gewählt, dass sie direkt im Anschluss an die gesetzliche Gehaltsfortzahlung beginnt, um eine lückenlose finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten.