Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist der jährliche Einkommenswert, bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sein müssen. Überschreitet das regelmäßige Jahresbruttoarbeitsentgelt diese Grenze, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern.
Die Berechnung des Arbeitsentgelts umfasst alle laufenden und einmaligen Bruttoeinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Für Arbeitnehmer, die vor dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren und seitdem durchgängig in der PKV geblieben sind, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die sogenannte Bestandsschutzgrenze. Diese ist in der Regel niedriger als die reguläre JAEG und ermöglicht es, leichter in der PKV zu verbleiben.
Die Festlegung der JAEG erfolgt jährlich durch die Bundesregierung und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Die JAEG wird jährlich anhand der durchschnittlichen Lohnentwicklung im Vorjahr angepasst, wodurch sie entweder steigen oder gleichbleiben kann, aber niemals sinkt.