Unter dem Höchstsatz in der privaten Krankenversicherung versteht man die maximale Gebührenordnung, bis zu der ein Versicherter für medizinische Leistungen abgerechnet werden kann.
Diese Obergrenze wird in der Regel durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Der Höchstsatz bestimmt somit, bis zu welchem Faktor über dem Basissatz Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen für privat Versicherte in Rechnung stellen dürfen.
Die Kenntnis über den Höchstsatz ist entscheidend, da er den Umfang des Versicherungsschutzes maßgeblich beeinflusst. Versicherungstarife, die eine Kostenerstattung bis zum Höchstsatz vorsehen, bieten einen umfassenderen Schutz vor hohen medizinischen Rechnungen als Tarife, die lediglich Leistungen bis zum Basissatz oder einem begrenzten Faktor darüber abdecken.